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Consent-Banner für RSM Kundenwebsites

Beispiel eines Usercentrics-Consent-Banners auf der Webseite unseres Kunden hüls

Nach der EuGH Entscheidung von Oktober 2019 dürfen Tracking Cookies nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gesetzt werden. Es ist nicht mehr zulässig, dass nach wie vor sehr verbreitete Cookie-Banner zu verwenden, das lediglich mit einem “OK”-Button ausgestattet ist und darauf hinweist, dass Cookies verwendet werden. Ein solches Banner verletzt gleich mehrere Vorgaben der DSGVO.
Technisch gesehen wird also Opt-in für Cookie-Banner verpflichtend. Damit ist der bisher vom Telemediengesetz in Paragraph 15 Absatz 3 abgedeckte Opt-out für Cookie-Banner nicht mehr möglich.

Die Werbeagentur RSM bietet seinen Kunden mit Usercentrics eine DSGVO-konforme Lösung an, die folgende Vorteile bietet:

- Nahtlose Integration
Höhere Opt-in Raten und garantiert störungsfreies Benutzererlebnis durch maßgeschneidertes Design – abgestimmt auf Ihre Website oder App

- Rechtskonformes Einholen der Einwilligungen
Jederzeit volle Rechtssicherheit, konform mit sämtlichen rechtlichen Anforderungen (DSGVO, EuGH, IAB Transparency and Consent Framework)

- Kein Datenverlust
Keine Einschränkungen Ihres digitalen Marketings und somit auch kein Verlust von Werbeeinnahmen

Usercentrics erfüllt somit alle Anforderungen die durch die neue EuGH-Entscheidung getroffen wurde.

RSM installiert die Consent-Banner auf den Websites seiner Kunden und passt die dazu notwendige Datenschutzerklärung an. Bereits über 15 Kunden haben diese Consent-Banner-Lösung im Einsatz.

Sie benötigen auch eine datenschutzkonforme Consent-Banner-Lösung?
Dann kontakten Sie Marco Hofmann unter m.hofmann@werbeagentur-rsm.de oder unter
Tel. 0911 95578-720

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